Neue Reihe: „Erben und Wohnen“
Der grösste Fehler von Wohneigentümer
Was ist der grösste Fehler, den langjährige Besitzer von Wohneigentum in der Schweiz machen können? Nein, wir sprechen hier nicht von einer falschen Finanzierung, einer technisch unzeitgemässen Warmwasser und Heiztechnik oder einer fragwürdigen Wahl bei der farblichen Gestaltung der Aussenfassade. Diese Fehler mögen ärgerlich sein und Geld kosten, aber sie sind zu korrigieren. Nicht korrigierbar ist jedoch der Fehler, den Erbfall nicht in die eigene Planung integriert zu haben. Ein Versäumnis, welches Jahr für Jahr für Leid und Ärger sorgt.
In der Schweiz gehört der Besitz von Wohneigentum nach wie vor zu den einfachsten und sichersten Möglichkeiten, sich über die Zeit ein kleines oder größeres Vermögen aufzubauen. Leider übersehen das viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mehr oder weniger bewusst. Mit der Verleugnung, dass das eigene Haus nicht nur ein Gebrauchsobjekt, sondern eben auch ein Vermögensgegenstand ist, tun sie sich keinen Gefallen. Zumindest dann nicht, wenn es sich bei den Besitzern um ein Ehepaar mit Kindern handelt.
Die Folgen, wenn der eigene Tod verdrängt wird
Es gehört zu den wohlgepflegten Tabus, das eigene Ableben und seine Konsequenzen offen anzusprechen, zu diskutieren und zu planen. Ob es daran liegt, dass man sich schwer damit tut, das eigene Ableben und die damit verbundene Vergänglichkeit zu thematisieren oder ob es Rücksichtnahme auf die Ängste der mutmasslichen Hinterbliebenen ist, kann an dieser Stelle nicht natürlich nicht abschliessend geklärt werden. Sicher ist jedoch, dass man Ängste nicht mit Schweigen und mögliche Schwierigkeiten nicht mit Untätigkeit beseitigen kann.
Gerade bei Familien, welche Immobilien in ihrem Vermögen haben, führt ein ungeregelter Erbgang regelmässig zu unschönen Erfahrungen, welche sich leider nur in den seltensten Fällen auf kurze Momente erstrecken, sondern sich über Monate und Jahre hinausziehen können. Handelt es sich um ein Renditeobjekt, ist das vielleicht ärgerlich. Im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum endet das Ganze nicht selten in einem Familiendrama.
Auch das eigene Zuhause hat einen Preis
Der Grund dafür ist, dass im Falle eines Erbganges das Haus nicht mehr einfach nur als das Zuhause angesehen wird, sondern mit einem Preisschild versehen in die Vermögensliste einfliesst.
Wurde nichts geregelt, bedeutet dies schlussendlich, dass der überlebende Ehegatte die übrigen Erben auszahlen muss. Ein Prozedere, welches viel Ärger und Leid verursachen kann und in vielen Fällen auch tut.
Damit dies nicht geschieht, wollen wir von proimmo.ch darauf hinwirken, dass Sie erkennen, wie wichtig es ist, rechtzeitig zu handeln und die Erbteilung zum Schutz der Liebsten sinnvoll vorzubereiten. Zusammen mit pro55plus.ch (eine Kooperation von Daniel C. Holzer und dem Finanzplaner Sidney Batt) informieren wir Sie in einer Themenreihe über:
- das Erbrecht im Allgemeinen
- den Ablauf einer Erbteilung
- die Möglichkeiten die Erbteilung in ihrem Sinne zu gestalten – wobei wir uns hier auf proimmo.ch gezielt auf den Bereich „selbstbewohntes Wohneigentum“ konzentrieren
- eine Wegleitung, wie Sie ihre Erbvorsorge sicher angehen können
Der grösste Fehler von Wohneigentümer ist, das Thema Erben und Wohnen nicht proaktiv anzugehen, sondern es dem Erbrecht zu überlassen, die Dinge zu regeln. Denn mit dieser Verweigerungshaltung gefährden Sie nicht einfach nur ihr Werk, sie zerstören unter Umständen nachhaltig den Familienfrieden. Wir würden uns freuen, wenn wir mit unserer Reihe „Erben und Wohnen“ dazu beitragen könnten, dass dies nicht geschieht.
Sie finden unsere Beiträge hier auf proimmo.ch (wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit Wohneigentum stehen), auf pro55plus.ch (für alle Informationen, welche Ihnen helfen, das Erbrecht zu verstehen) und auf unserem Podcast „Zweitmeinung“.
Den ersten Podcast zu diesem Thema können Sie sich anhören, wenn Sie diesen Button anklicken.